Zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte einmalig Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung. Ab dem Alter von 35 kann der Check-up alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.
– Urintest auf Eiweiß, Glukose, rote & weiße Blutkörperchen
– Beratung Besprechung der Ergebnisse und Empfehlungen zur Prävention
Zusätzlich gilt: – Zwischen 18 und 34 Jahren: einmaliger Check-up möglich – Hautkrebs-Screening: ab 35 alle 2 Jahre – Krebsvorsorge Männer: ab 45 jährlich – Darmkrebsfrüherkennung: ab 50 (Stuhltest oder Darmspiegelung)
Hinweis: EKG, Ultraschall und umfangreiche Blutbilder sind keine Kassenleistungen im Rahmen des Check-ups. Sie können zusätzlich als Selbstzahlerleistung erbracht werden. Ihr Arzt informiert Sie gerne.