Hinweisgeberschutzgesetz

Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, dass Hinweisgebern, auch Whistleblower genannt, die in Unternehmen oder Organisationen die Möglichkeit haben auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten hinzuweisen. Das Gesetz wurde eingeführt, um die Offenlegung von Fehlverhalten in Unternehmen zu fördern und diejenigen zu schützen, die solche Hinweise geben.

Mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz von hinweisgebenden Personen ausgebaut und die EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) in nationales Recht umgesetzt werden. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen soll gestärkt und es soll sichergestellt werden, dass ihnen im Rahmen der Vorgaben dieses Gesetzes keine Benachteiligungen drohen.

Sollten Sie von vermuteten Missverständen oder rechtswidrigem Verhalten Kenntnis haben, bitte wir Sie, folgende Meldewege zu nutzen, um Ihren Hinweis nachgehen zu können.

Kontakt nach dem Hinweisgeberschutzgesetz:
hinweisgeber@uebag-praxis.de
0711 / 769 742 22